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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Das Amtsgericht Backnang ist
nicht zuständig für |
zuständig ist das |
Insolvenzverfahren |
Amtsgericht Ludwigsburg |
Immobiliarvollstreckung |
Amtsgericht Ludwigsburg |
Mahnverfahren |
Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung |
Landwirtschaftssachen |
Amtsgericht Böblingen |
Grundbuchsachen |
Amtsgericht Waiblingen |
Registersachen außer Güterrechtsregister |
Amtsgericht Stuttgart |