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Amtsgericht Backnang
Stiftshof 11
71522 Backnang
E-Mail: poststelle@agbacknang.justiz.bwl.de
(Post- und E-Mailanschrift für beide Gebäude)
Nachlass- und Betreuungsgericht
Hausanschrift: Sulzbacher Str. 29
Telefon - Zentrale: 07191/9578-0
Fax-Nummer: 07191/9578-19 und -22
Übrige Abteilungen
Hausanschrift: Stiftshof 11
Telefon - Zentrale: 07191/12-400
Fax-Nummer: 07191/12-430 und -480
Für das Amtsgericht Backnang bestehen die untenstehenden Zutrittsbeschränkungen.
Wir bitten Sie daher, Anträge (auch für Beratungshilfe) grundsätzlich schriftlich einzureichen. Amtliche Vordrucke und Ausfüllhinweise zur Antragstellung finden Sie auf dieser Homepage und im Eingangsbereich des Gerichts.
Telefonzeiten und telefonische Terminsvereinbarung:
Nachlass- und Betreuungsgericht: täglich zwischen 09:00 Uhr und 11:30 Uhr
übrige Abteilungen des Amtsgerichts: Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr sowie Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zur Sicherstellung des Dienstbetriebes, der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren und der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, wird in Ausübung des Hausrechts der Direktorin nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung und unter Zugrundelegung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) Folgendes bestimmt:
1. Zutritt zu den Gerichtsgebäuden, Beschränkungen und Kontrollen:
Es besteht ein grundsätzliches Zutrittsverbot für Personen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung oder für
Personen, die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg zur Absonderung verpflichtet sind. Die
Einhaltung der Zutrittsbeschränkung wird durch die Wachtmeister überwacht.
Außerhalb des Sitzungsbetriebs ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nur im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme möglich.
Die Zahl der Zuhörerplätze in den Sitzungssälen ist begrenzt.
2. Masken
Es wird empfohlen, weiterhin medizinische Masken oder solche, die den Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN
149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards entspricht, zu tragen.
Die weiteren Regelungen für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer in den Sitzungssälen bei Gerichtsverhandlungen (Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Lüften) obliegen den Vorsitzenden.
3. Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen:
Der Aufenthalt im Gerichtsgebäude ist so kurz wie möglich zu halten. Verfahrensbeteiligte sind angehalten, erst kurz vor einem
Termin das Gerichtsgebäude zu betreten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten, ebenso die
Hygieneregeln, einschließlich des regelmäßigen und ausreichenden Lüftens der Diensträume bzw. Sitzungssäle.
In den Sitzungssälen sind für die Abstandsgewährung unter den Verfahrensbeteiligten Plexiglasscheiben aufgestellt.
Wichtige Hinweise:
Notariats- und Grundbuchreform zum 1. Januar 2018:
Zum 31.12.2017 wurden im Zuge der Notariatsreform alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst!
Für die Grundbuchangelegenheiten im Amtsgerichtsbezirk Backnang ist zentral das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig.
Ihre zukünftigen Ansprechspartner für laufende und neue Verfahren und weitere
Informationen finden Sie auf der Seite www.notariatsreform.de
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Amtsgericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Wichtige Information betreffend das Vereinsregister
Die Zentralisierung des Vereinsregisters zum Amtsgericht Stuttgart und die Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb erfolgte im Oktober 2014.
Nähere Informationen finden Sie hier.
